Landschaftsschutzgebiet im Inntal
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Das bayerische Inntal ist ein bekanntes und beliebtes Fremdenverkehrs und
Naherholungsgebiet, das in weiten Teilen durch eine Landschaftsschutzregion auch für die
Zukunft erhalten werden soll.
Bis jetzt ist es noch gelungen, diese Schutzzone im Wesentlichen von störender Bebauung
freizuhalten.
Seit kurzem agiert aber die Gemeinde Flintsbach in einer Weise, dass
die künftige Zerstückelung des Landschaftsschutzgebietes absehbar ist.
So wurde ein Speditions- Umschlagplatz (LKW Hof) von gewaltigem Ausmaß mitten im
Schutzgebiet direkt am Inn errichtet, der anlässlich eines Bürgerentscheids seitens des
Flintsbacher Bürgermeisters als kaum wahrnehmbar und nicht störend
bezeichnet wurde.
| Heute ist aber für Jeden zu sehen, welche
Auswirkungen dieser gigantische Industrieblock mit Extrembeleuchtung im Schutzgebiet
tatsächlich hat. |
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Dieses Gewerbegebiet mit seiner Bausubstanz (s.Bilder) hat das
Landratsamt Rosenheim rechtswidrig genehmigt.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat in Abstimmung mit dem
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gegenüber dem Präsidenten des
Bayerischen Landtages am 1.6.1999 folgende Feststellungen getroffen:
Die folgenden 5 Punkte sind wörtlich aus dem Schreiben vom 1.6.1999 zitiert
- Aufgrund eines Organisationsdefizits und ohne vorherige Rücksprache mit der Regierung
von Oberbayern oder dem Staatsministerium des Innern erteilte das Landratsamt Rosenheim am
31.3.1999 ungeachtet der anhängigen Eingabe die Baugenehmigung für den Neubau eines
Speditionsgebäudes mit KFZ-Werkstätte, Speditionsumschlaghalle, Waschanlage, Büros und
Sozialräumen entsprechend den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Bei der
Stellungnahme zur Eingabe des Bundes Naturschutzes, die sich zum damaligen Zeitpunkt gegen
das Bauleitverfahren richtete, wurde übersehen, die im Landratsamt für das
Baugenehmigungsverfahren zuständige Organisationseinheit von der Landtagsbehandlung zu
unterrichten.
- Aus Sicht des Naturschutzes sind gravierende Qualitätsverluste der
Landschaftssubstanz zu beklagen. Eine planmässige Bebauung dieses Umfangs ist mit dem
Charakter des Landschaftsschutzgebietes grundsätzlich nicht vereinbar,
Flächennutzungspläne und Bebauungspläne dürfen grundsätzlich keine Bauflächen in
bestehenden Landschaftsschutzgebieten darstellen oder festsetzen. Eine solche
Bauleitplanung kann nur in besonders gelagerten, vor allerm räumlich eng begrenzten
Fällen durch Befreiung zugelassen werden. Die im vorliegenden Fall erteilte Befreiung von
den Verbotsbestimmungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Inntal-Süd"
löst zwar formal den Widerspruch zwischen Bauleitplanung und Schutzverordnung auf. Die
Befreiung selbst ist jedoch rechtswidrig, da sie für eine großflächige Überplanung wie
im vorliegenden Fall schon dem Grunde nach nicht in Betracht kommt. Großflächige
Bebauungen setzen grundsätzlich eine (Teil-)Aufhebung der
Landschaftsschutzgebietsverordnung durch den Kreistag voraus. Außerdem liegen Gründe des
allgemeinen Wohls, wie sie der Befreiungstatbestand des Art. 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BayNatSchG voraussetzt, nicht vor. Die von Gemeinde und Landratsamt in den Vordergrund
gerückten prrivaten Interessen des Speditionsinhabers an einer betrieblichen Nutzung des
Grundstücks stellen keine Belange des allgemeinen Wohls im Sinne der Befreiungsvorschrift
dar.
- Außerdem steht das Bauvorhaben auch mit landesplanerischen bzw. regionalplanerischen
Vorgaben nicht in Übereinstimmung. Danach sind etwa "besonders schützenswerte
Landschaftsteile grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten".
- Zu bedauern ist andererseits, daß die Gemeinde Flintsbach bereits in dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Speditionsgebäude festgesetzt hat, das in seiner
Massivität, seiner ungegliederten und nicht landschaftsangepaßten Gestaltung und vor
allem in seiner Höhenentwicklung den besonderen Gegebenheiten des Standortes kaum gerecht
wird. Trotz der vorgesehenen umfangreichen Eingrünung des Geländes, insbesondere an der
Westseite, ist daher zu befürchten, daß der Gebäudekomplex noch aus größerer
Entfernung aus dem umgebenden Auwaldbestand (Höhe von 7 und 10 m) weit sichtbar
heraustreten wird.
- Rechtlich durchsetzbare Ansatzpunkte, das bestandskräftig genehmigte Bauvorhaben im
Sinne der Eingabe zu verhindern oder zumindest zu modifizieren, sind zu meinem Bedauern
nicht erkennbar. Die Entscheidung, die Baugenehmigung für das bereits begonnene
Bauvorhaben aufzuheben, würde nicht nur eine Reihe schwieriger rechtlicher Fragen
aufwerfen und aller Voraussicht nach Rechtsbehelfe des Bauherrn nach sich ziehen, sie
wäre jedenfalls auch mit Entschädigungspflichten des Staates für die Entziehung der mit
der Baugenehmigung erlangten Rechtsposition verknüpft.



Diesen Zustand bedauert Herr Staatssekretär Regensburger in
seiner Stellungnahme vom 1.6.1999
| Pressestimme dazu: "Gemeinderäte
mit Blindheit geschlagen?"
Bürgerinitiative und Innenministerium wundern sich über Votum der
Flintsbacher
Süddeutsche Zeitung, 6. März 2000 |
Zweiter Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet
durch Ausweisung einer Gewerbefläche
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Ein zweiter Angriff gegen das Landschaftsschutzgebiet mit einer vollkommen freien
Wiesenfläche vor dem historischen Ortsbild von Flintsbach wird derzeit seitens dieser
Gemeinde geführt.
Hier soll ein zusätzliches Gewerbegebiet , das jederzeit erweiterbar ist , ausgewiesen
werden.
Gegen dieses Vorhaben hat sich die Inntal Gemeinschaft e.V. und der Bund
Naturschutz in Bayern e.V. während des hierfür durchgeführten
Bürgerentscheids eingesetzt.
Zwei Flugblattaktionen haben vor allem den Bürgermeister Herrn Berthaler
in arge Bedrängnis gebracht, da u.a. entscheidende Briefe nicht in den Gemeindeakten
vorhanden sind.

Dieser Bürgerentscheid wurde mit äusserst knapper 0,9 % Stimmenmehrheit zu Gunsten
des Gewerbegebiets im Landschaftsschutzgebiet entschieden.
Deswegen hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege das Landratsamt Rosenheim
gebeten, gegenüber den Ausweisungsabsichten der Gemeinde Flintsbach aufsichtlich tätig
zu werden, um das Vorhaben zu verhindern.
siehe
Stellungnahme Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Der Bürgermeister von Flintsbach ignoriert das Schreiben des Bay.
Landesamtes für Denkmalpflege und hat den Gemeinderat über die Aufhebung des
Landschaftschutzgebietes für dieses Gewerbeareal abstimmen lassen.
Auf einer Bürgerversammlung erklärte er derartige Beurteilungen für wertlos, zudem habe
auch das Landratsamt diese Aufforderung des Landesamtes für Denkmalpflege gleich beiseite
gelegt.
Derzeit wird bereits ein Bebauungsplan für das Gewerbegebiet aufgestellt und die hierfür
notwendige Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.
Die Inntal Gemeinschaft hat dagegen Einwendungen erhoben.
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